Gut zu wissen: Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz

Uns erreichen jeden Tag zahlreiche Fragen zum Verpackungsgesetz, wie die Verpackungslizenzierung umzusetzen ist und welche Pflichten sich noch ergeben. Die Antworten auf die häufigsten Fragen – abseits von den Grundlagen – finden Sie folgend:

transportverpackungen lizenzieren


#1: Meine Verpackung gehört zum Produkt. Fällt die Lizenzierung dann weg?

Hier bietet sich folgende Prüffrage an: Kann das eigentliche Produkt auch ohne die Verpackung verwendet werden?

Lautet die Antwort „Ja“, ist die Verpackung in aller Regel lizenzierungspflichtig. Lautet die Antwort „Nein“, ist sie es üblicherweise nicht.

Beispiele:

  • Whiskey in einer Holzkiste: Der Whiskey funktioniert einwandfrei ohne die Kiste = Die Kiste ist lizenzierungspflichtig

  • Lollystiel: Ohne den Stiel ist ein Lolly kein Lolly mehr = der Stiel ist nicht lizenzierungspflichtig

Empfehlung: Wenden Sie sich im Zweifel und bei Sonder- bzw. Grenzfällen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die diese Fälle definiert. Zudem stellt sie einen ausführlichen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereit, der inzwischen eine riesige Menge an Verpackungen umfasst und diese hinsichtlich der Frage nach der Systembeteiligungspflicht einkategorisiert.


#2: Wie sieht es mit B2B- bzw. Transportverpackungen aus?

Transportverpackungen werden für den Transport von Waren zu einem anderen Händler oder Hersteller verwendet. Da sie nicht beim Endverbraucher zu Hause anfallen, sondern im Handel verbleiben, werden sie nicht über ein duales System lizenziert.

Wer Transportverpackungen in Verkehr bringt, muss aber dennoch dafür Sorge tragen, dass sie einer Rücknahme und Verwertung zugeführt werden.

Wichtig außerdem: Aufgrund der Novelle des Verpackungsgesetzes müssen sich ab Juli 2022 im Rahmen der erweiterten Registrierungspflicht auch die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren.


#3: Darf ich gebrauchte Verpackungen erneut verwenden?

Ja, aber nicht ohne Lizenzierung. Der Grund: „[D]urch die neue Befüllung beim Versandhändler [wird die gebrauchte Verpackung] zur Verkaufs-/Versandverpackung. Denn mit dieser Befüllung wird deutlich, dass sie nunmehr bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfallen wird.“ (Quelle: Themenpapier für den Online- und Versandhandel der Zentralen Stelle Verpackungsregister, 2020)

Die einzige Ausnahme: Nur, wenn ein konkreter Nachweis vorliegt, dass die erneut genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Pflicht einer Systembeteiligung. Die Empfehlung für Letztvertreiber lautet daher, dass ohne vorliegenden Nachweis die Lizenzierung selbst durchgeführt werden sollte.


#4: Was sind vergleichbare Anfallstellen?

Unter vergleichbare Anfallstellen fallen beispielsweise: Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien – kurzum also all solche Stellen, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können. Sie sind daher gleichzusetzen mit dem privaten Endverbraucher, sodass auch die Verpackungen, die bei gleichgestellten Anfallstellen anfallen, lizenzieerungspflichtig sind.


#5: Was muss ich beachten, wenn ich mein Business unterjährig aufnehme?

Wenn zu Jahresbeginn noch keine Geschäftstätigkeit gegeben ist, setzen Sie die Pflichten (Systembeteiligung, LUCID-Registrierung und -Datenmeldung) um, kurz bevor diese aufgenommen wird.

Wichtig zum Verständnis: Es dürfen keine Verpackungen in Umlauf gebracht werden, die nicht lizenziert sind. Man lizenziert sie also immer im Vorhinein, weswegen es sich auch im sogenannte Plan- bzw. Prognosemengen handelt. Je nach Systemanbieter kann man diese initialen Mengen dann aber im Laufe des Jahres flexibel nach oben oder unten anpassen.

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Die Grundlagen: Alles Wichtige zu Verpackungslizenz und Verpackungsgesetz

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Verpackungsgesetz-Novelle: Was ändert sich für Onlinehändler?